Für die Entwicklung von Gebieten und Arealen von grossem öffentlichem Interesse werden Arealentwicklungen in enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und privaten Grundeigentümerschaften bearbeitet. Die Rolle der Stadt ist es, die übergeordneten Zielsetzungen, insbesondere gemäss dem kommunalem Richtplan, in den Entwicklungsprozess einzubringen.

Die Entwicklungen erfolgen über Testplanungen, Studienaufträge, Wettbewerbe oder begleitete Verfahren, um funktionale und qualitativ hochwertige Planungsergebnisse zu erreichen und grösstmögliche Planungssicherheit zu erreichen. Deren Resultate werden bei Bedarf in einem Leitbild oder Masterplan für alle Beteiligten verbindlich festgehalten.

Die Ergebnisse dieser Entwicklungsplanungen können von der Regelbauweise gemäss Rahmennutzungsplan abweichen. Eine massgeschneiderte planungsrechtliche Sicherung der Ergebnisse erfolgt in der Regel über Sondernutzungspläne. Ergänzend werden bei Bedarf städtebauliche Verträge zwischen der Grundeigentümerschaft und der Stadt abgeschlossen.

Eine Arealentwicklung kann von Grundeigentümerschaften oder von der Stadt angestossen werden. Zuständig für die Verfahren ist die Stadtentwicklung, die auch die Koordination mit weiteren städtischen Ämtern wahrnimmt.

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