Resultate
Die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen werden mit dem Wahlprotokoll auf der Website und im Anschlagkasten Rathaus veröffentlicht.

Aussagekräftigere Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Urnengängen bieten folgende Websites:
Abstimmungsergebnisse Kanton St.Gallen
Abstimmungsergebnisse Bund

"VoteInfo" - die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen - liefert am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen.
App herunterladen: App Store oder Google Play Store

Die Datenbank SWISSVOTES enthält Daten zu allen eidgenössischen Vorlagen seit 1848.

Im kantonalen Statistikportal sind verschieden Auswertungen zur Stimmbeteiligung möglich: zum Statistikportal

Kontakt

Stadtkanzlei, stadtkanzlei@stadtgossau.ch

Urne Öffnungszeiten

10:00 - 11:00 Uhr

Urnenstandort

Rathaus, Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau
Kindergarten, Weideggstrasse 4, 9212 Arnegg

Voraussetzungen

Jede Person mit einem gültigen Stimmausweis ist zum Abstimmen berechtigt.

Sie haben Ihren Stimmausweis verloren? Hier können Sie ein Duplikat bestellen: Link

Sie haben keine Abstimmungsunterlagen erhalten? Hier können Sie die Unterlagen bestellen: Link

Sie möchten E-Voting nutzen?! Hier finden Sie die Informationen: Link 

Stimmabgabe

E-Voting bis Samstag, 12:00 Uhr
Brieflich bis Sonntag, 11:00  Uhr (Briefeinwurf Rathaus)
Urnen am Sonntag, 10:00 - 11:00 Uhr

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das beigelegte Stimmkuvert und verschliessen dieses.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert.
  4. Das Antwortkuvert können Sie per Post einsenden (bis Montag vor Abstimmung), im Rathaus einwerfen oder während den Öffnungszeiten bei der Stadtkanzlei abgeben. Ihr Kuvert muss am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr beim Stimmbüro sein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • der Stimmausweis nicht unterschrieben ist
  • die Stimm-/Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind
  • sie zu spät im Stimmbüro eintrifft (Sonntag, 11:00 Uhr)