Digitale Stimmabgabe (E-Voting)

Ab der Abstimmung vom 28. September 2025 können die Gossauer Stimmberechtigten online abstimmen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung für E-Voting. Zur Anmeldung.

Die Anmeldung für E-Voting gilt unbefristet. Wer sich angemeldet hat, erhält die Unterlagen weiterhin auf Papier.

An- und Abmeldungen vom E-Voting sind jederzeit möglich. Sie werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Abstimmungssonntag erfolgt sind. 

Die E-Voting-Stimmabgabe ist bis am Samstag, 12:00 Uhr vor dem Abstimmungsdatum möglich.

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