Die Stadtkanzlei ist:

  • Anlaufstelle für Bewilligungen Gastwirtschaftswesen, Veranstaltungen und Festanlässe
  • Anlaufstelle für Einbürgerungen
  • Anlaufstelle für das Marktwesen (Wochenmärkte, Klostermarkt).

Auch stellt die Stadtkanzlei die reibungslosen Abläufe zwischen dem Stadtrat, dem Stadtpräsidium und dem Stadtparlament sicher. Im Weiteren ist sie zuständig für die Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Die Stadtkanzlei ist verantwortlich für den Neuzuzügeranlass und die Bundesfeier.

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