Hier finden Sie diverse Informationen zu Baustellenlärm und Lärmemissionen:

Baustellenlärm

Gemäss dem Polizeireglement sind lärmerzeugende Bauarbeiten zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr untersagt. Ebenfalls ist die Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr einzuhalten.

In begründeten Fällen kann die Stadt für Arbeiten aus Gründen der Technik oder Sicherheit Ausnahmen bewilligen. Dafür ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen (Bauen während Ruhezeiten, Gesuch | stadtgossau.ch).

Falls die Ruhezeiten mehrfach nicht eingehalten werden, wenden Sie sich direkt an die Polizei oder das Bausekretariat.

 

Lärmemission

Grundsätzlich ist jeder verpflichtet durch rücksichtsvolles Verhalten oder zumutbare Vorkehren jede Art von Lärm, der schädlich oder lästig werden könnte, zu vermeiden respektive zu begrenzen. Im Polizeireglement sind die Ruhezeiten sowie weitere Einschränkungen für den Einsatz von lärmigen Geräten respektive die Durchführung von lärmigen Gartenarbeiten geregelt (Polizeireglement | stadtgossau.ch).

 

Lärm hat verschiedene Ursachen. Je nach Ursache gelten unterschiedliche Bestimmungen. Auf der Seite des Kantons sind verschiedene Themen detailliert erklärt. Lärm und Erschütterungen | sg.ch
 

Ansprechpartner für Lärmklagen ist grundsätzlich das Bausekretariat. Lärmklagen zu Veranstaltungen sind bei der Stadtkanzlei zu platzieren.

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