Bauen während Ruhezeiten, Gesuch
Wenn Bauarbeiten aus technischen oder sicherheits Gründen auch noch ausserhalb dieser Ruhezeiten verrichtet werden müssen, kann ein Gesuch zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Bauen während den Ruhezeiten gestellt werden.
Informationen
- Datum
- 7. Dezember 2011
Dokumente
| Name | |||
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| Ausnahmebewilligung Ruhezeiten_Formular (PDF, 140.92 kB) | Download | 0 | Ausnahmebewilligung Ruhezeiten_Formular |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bausekretariat | 071 388 43 80 | hochbauamt@stadtgossau.ch |