Drei Eigentümer von gewerblich-industriell genutzten Liegenschaften und die Stadt haben den Prozess für die langfristige Transformation des Gebiets in einen Stadtteil mit gemischten Nutzungen eingeleitet.
Flugaufnahme Planungsgebiet

Das Stadtentwicklungskonzept und der Richtplan definieren die Umstrukturierung des Gebiets Bahnhof Nord-Ost als wichtiges Ziel. Im Zentrum dieser Transformation stehen die Liegenschaften der Braun AG, der Baumhaus AG (ehemals Eberle Nafag AG) und der Karl Bubenhofer AG. In das gemeinsame Planungsverfahren werden auch die städtischen Parzellen mit dem Rathaus und dem Fürstenlandsaal einbezogen.

Ziel der Planung ist ein gesamtheitliches städtebauliches Leitbild für eine langfristige Umstrukturierung des Gebiets in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Angestrebt wird eine hohe Nutzungsdichte mit dem Schwerpunkt auf Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe.

Es werden Strategien für eine etappenweise Entwicklung gesucht, um eine harmonische Nutzung des Gebiets sowohl für bestehende industrielle als auch zukünftige gewerbliche und wohnliche Zwecke zu ermöglichen. In der ersten Phase wurden gemeinsam die Gebietsentwicklungsgrundlagen erarbeitet. In den nächsten Schritten soll die Planung konkretisiert werden.

Arealentwicklungen

Für die Entwicklung von Gebieten und Arealen von grossem öffentlichem Interesse werden Arealentwicklungen in enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und privaten Grundeigentümerschaften bear…

Für die Entwicklung von Gebieten und Arealen von grossem öffentlichem Interesse werden Arealentwicklungen in enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und privaten Grundeigentümerschaften bearbeitet. Die Rolle der Stadt ist es, die übergeordneten Zielsetzungen, insbesondere gemäss dem kommunalem Richtplan, in den Entwicklungsprozess einzubringen.

Die Entwicklungen erfolgen über Testplanungen, Studienaufträge, Wettbewerbe oder begleitete Verfahren, um funktionale und qualitativ hochwertige Planungsergebnisse zu erreichen und grösstmögliche Planungssicherheit zu erreichen. Deren Resultate werden bei Bedarf in einem Leitbild oder Masterplan für alle Beteiligten verbindlich festgehalten.

Die Ergebnisse dieser Entwicklungsplanungen können von der Regelbauweise gemäss Rahmennutzungsplan abweichen. Eine massgeschneiderte planungsrechtliche Sicherung der Ergebnisse erfolgt in der Regel über Sondernutzungspläne. Ergänzend werden bei Bedarf städtebauliche Verträge zwischen der Grundeigentümerschaft und der Stadt abgeschlossen.

Eine Arealentwicklung kann von Grundeigentümerschaften oder von der Stadt angestossen werden. Zuständig für die Verfahren ist die Stadtentwicklung, die auch die Koordination mit weiteren städtischen Ämtern wahrnimmt.

Zugehörige Objekte