Arealentwicklung Bischofszeller-/ Nelkenstrasse
Auf Grundlage eines Investorenwettbewerbs plant die Mettler Entwickler AG eine Wohnüberbauung im Baurecht der Stadt Gossau. Zur Sicherung des Projektes und dessen Qualitäten wurde der Sondernutzungsplan Nelkenstrasse erarbeitet. Dieser wird durch die notwendigen Verfahren geführt, bis zum Erlangen der Rechtskraft.
Das Grundstück Nr. 3335 an der Bischofszeller- und Nelkenstrasse befindet sich im Eigentum der Stadt Gossau und wurde im Jahr 2021 zur Suche eines Baurechtnehmers ausgeschrieben. Die Stadtentwicklung hat dazu einen Investorenwettbewerb durchgeführt, um auf Basis von konterten Projekten einen Baurechtnehmer auszuwählen. Das Beurteilungsgremium des Verfahrens hat den Beitrag von der Mettler Entwickler AG (damals Mettler2Invest) zur Weiterbearbeitung empfohlen. Das Parlament hat im Dezember 2022 den daraufhin ausgearbeiteten Baurechtsvertrag mit der Mettler Entwickler AG genehmigt.
Zur Umsetzung und verbindlichen Sicherung des Projektes wurde der Sondernutzungsplan Nelkenstrasse erarbeitet. Er sichert die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten aus dem Wettbewerbsverfahren und sorgt für eine attraktive und ökologisch wertvolle Freiraumgestaltung. Die Überbauung mit 38 Wohnungen in zwei Wohngebäuden erhält unter anderem einen grosszügigen Aussenraum mit einem Pavillon zwischen den Gebäuden. Eine Reduktion der Anzahl Autoabstellplätze, die attraktive Durchwegung, sowie ein Mobilitätskonzept sorgen für eine nachhaltige Mobilität. Die Nachhaltigkeit des Projektes wird mit dem Label "Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS)" zertifiziert werden.
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde im Winter 2024 durchgeführt. Zudem wurde der Sondernutzungsplan zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Aus der Mitwirkung und Vorprüfung wurden anschliessend verschiedene Projektanpassungen aufgenommen. Die öffentliche Auflage fand im Sommer 2025 und aufgrund einer Änderung erneut im Winter 2025 statt. Bis zur Rechtskraft muss über Einsprachen entschieden werden, sowie das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Anschliessend kann das Baugesuch eingereicht werden.
Gebiets- und Arealentwicklungen
Für die Entwicklung von Gebieten und Arealen von grossem öffentlichem Interesse werden Arealentwicklungen in enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und privaten Grundeigentümerschaften bearbeitet. Die Rolle der Stadt ist es, die übergeordneten Zielsetzungen, insbesondere gemäss dem kommunalem Richtplan, in den Entwicklungsprozess einzubringen.
Die Entwicklungen erfolgen über Testplanungen, Studienaufträge, Wettbewerbe oder begleitete Verfahren, um funktionale und qualitativ hochwertige Planungsergebnisse zu erreichen und grösstmögliche Planungssicherheit zu erreichen. Deren Resultate werden bei Bedarf in einem Leitbild oder Masterplan für alle Beteiligten verbindlich festgehalten.
Die Ergebnisse dieser Entwicklungsplanungen können von der Regelbauweise gemäss Rahmennutzungsplan abweichen. Eine massgeschneiderte planungsrechtliche Sicherung der Ergebnisse erfolgt in der Regel über Sondernutzungspläne. Ergänzend werden bei Bedarf städtebauliche Verträge zwischen der Grundeigentümerschaft und der Stadt abgeschlossen.
Eine Arealentwicklung kann von Grundeigentümerschaften oder von der Stadt angestossen werden. Zuständig für die Verfahren ist die Stadtentwicklung, die auch die Koordination mit weiteren städtischen Ämtern wahrnimmt.
Sondernutzungsplanungen
Sondernutzungspläne sichern qualitätsvolle bauliche Entwicklungen und lassen Abweichungen gegenüber der Regelbauweise gemäss Rahmennutzungsplan (Baureglement und Zonenplan) zu. Sie kommen insbesondere bei Planungen von öffentlichem Interesse, bei grossen und wichtigen Entwicklungen sowie bei komplexen Planungsbedingungen zum Einsatz.
Für die Verfahrensleitung und die Koordination der Interessen ist die Stadtentwicklung zuständig. Bei sämtlichen Planungen wird ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Der Erlass erfolgt durch den Stadtrat. Die Festlegungen der Sondernutzungspläne sind für die betroffenen Grundeigentümerschaften und die öffentliche Hand verbindlich.
Neben neuen Planungen bestehen auch viele bestehende und teils veraltete Sondernutzungspläne auf dem Gemeindegebiet. Dazu gehören auch altrechtliche Überbauungs- und Baulinienpläne. Bei Planungs- und Bauvorhaben, die nicht mehr den bestehenden Sondernutzungsplänen entsprechen, müssen diese aktualisiert, angepasst oder aufgehoben werden. Dafür ist das gleiche Verfahren notwendig wie für einen neuen Sondernutzungsplan.
Folgende Sondernutzungsplanungen sind aktuell in Bearbeitung:
- Nelkenstrasse
- Lärchensteig
- Poststrasse
- Im Park
- Erlenhof
Zur rechtlichen Sicherung der meisten Gebiets- und Arealentwicklungen werden ebenfalls Sondernutzungspläne erforderlich sein.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtentwicklung | 071 388 42 20 | stadtentwicklung@stadtgossau.ch |