Auftrag Handänderungsvertrag
Wir benötigen für den Vertragsentwurf in der Regel mindestens 10 Werktage.
Ohne Unterschrift des Veräusserers oder ohne ausreichende Vollmacht können wir aus Datenschutzgründen keinen Vertragsentwurf erstellen.
Falls das Rechtsgeschäft nach den Vorbereitungsarbeiten nicht zustande kommt, werden dem Auftraggeber die Vorbereitungsgebühren verrechnet. Dies gemäss Art. 21 der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter (sGS 914.5).
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Grundbuchamt | 071 388 43 50 | grundbuchamt@stadtgossau.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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