Gesuch ausserordentliche Ladenöffnung
Möchten Sie Ihren Verkaufsladen an einem Sonntag oder einem Werktag in Gossau öffnen? Dann können Sie Ihr Gesuch hier online einreichen.
Bitte beachten Sie:
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Während der Adventszeit kann eine Sonntagsöffnung zwischen 12.00 und 17.00 Uhr bewilligt werden.
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Pro Laden und Jahr sind maximal vier Sonntagsöffnungen sowie zwei Werktagsöffnungen möglich.
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An hohen Feiertagen (z. B. Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidg. Bettag, Weihnachtstag) ist keine Bewilligung möglich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 388 43 00 | stadtkanzlei@stadtgossau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 50.00
Verfahren
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr von CHF 50.00 im Voraus online zu bezahlen ist oder die Gebühr wird in Rechnung gestellt. Erst nach erfolgter Zahlung wird das Gesuch bearbeitet.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.