Gesuch ausserordentliche Ladenöffnung

Möchten Sie Ihren Verkaufsladen an einem Sonntag oder einem Werktag in Gossau öffnen? Dann können Sie Ihr Gesuch hier online einreichen.

Bitte beachten Sie:

  • Während der Adventszeit kann eine Sonntagsöffnung zwischen 12.00 und 17.00 Uhr bewilligt werden.

  • Pro Laden und Jahr sind maximal vier Sonntagsöffnungen sowie zwei Werktagsöffnungen möglich.

  • An hohen Feiertagen (z. B. Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidg. Bettag, Weihnachtstag) ist keine Bewilligung möglich.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 50.00

Verfahren

Nach dem Ausfüllen und Einreichen des Gesuchs wird die Bewilligung per A-Post zugestellt.



Bitte beachten Sie, dass die Gebühr von CHF 50.00 im Voraus online zu bezahlen ist oder die Gebühr wird in Rechnung gestellt. Erst nach erfolgter Zahlung wird das Gesuch bearbeitet.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.