Schema Ortsplanungsinstrumente
Die Ortsplanung ist ein Zusammenspiel verschiedener Instrumente

Mit der Ortsplanung wird die Entwicklung eines Ortes aktiv gesteuert. Verschiedene Planungsinstrumente sind in Überarbeitung und es stehen Rechtsetzungsverfahren an.

Die Ortsplanung ist ein Zusammenspiel verschiedener Planungsinstrumente. In Gossau gehören konkret dazu:

  • Stadtentwicklungskonzept
  • Raumkonzept
  • Kommunaler Richtplan
  • Zonenplan
  • Baureglement
  • Schutzverordnung

Mit jedem Planungsinstrument wird die Planung konkreter und für ein einzelnes Grundstück massgebender.

Stadtentwicklungskonzept (StEK)

Das Stadtentwicklungskonzept definiert die angestrebte Entwicklung von Gossau bis ungefähr im Jahr 2035 mit allgemeingültigen Zielen und Strategien. Es ist bedürfnisorientiert und aus Sicht der Bevölkerung formuliert. Diese war 2016 stark in die Erarbeitung einbezogen.

Raumkonzept

Das Raumkonzept schlägt die Brücke zwischen Stadtentwicklungskonzept und Richtplan. Es setzt die wichtigsten strategischen Aussagen des StEK in einen räumlichen Bezug. Es bezeichnet die Schwerpunkte für Innenentwicklung, Ortsbilder und Freiräume, die erhalten oder aufgewertet werden sollen. Das Raumkonzept ist 2018 in einem Mitwirkungsverfahren erarbeitet worden.

Richtplan

Der kommunale Richtplan zeigt, welche Massnahmen wie, wann und wo umgesetzt werden sollen. Der Richtplan ist behördenverbindlich und hat einen Zeithorizont von 25 Jahren. Das integrierte Innenentwicklungskonzept gibt die Stossrichtung für die Nutzungsplanung vor. Er ist eine Art Businessplan für die räumliche Entwicklung. Für den Richtplan wurde 2021 das Mitwirkungsverfahren durchgeführt und die Vorprüfung eingeleitet. Diese wurden ausgewertet, und für Änderungen läuft im März/ April 2023 ein ergänzendes Mitwirkungsverfahren. Der Richtplan wird vom Parlament erlassen. Information und ergänzende Mitwirkung Richtplanung

Nutzungsplanung (Zonen und Baureglement)

Zonenplan und Baureglement sind Bestandteile der Nutzungsplanung. Diese setzen die Richtplanung parzellenscharf um. Die Nutzungsplanung ist für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich.

Mit dem Zonenplan unterteilt die Gemeinde ihr Gebiet in Zonen unterschiedlicher Nutzungsart, Nutzungsintensität und Immissionstoleranz. Der Zonenplan Gossau stammt – mit etlichen Nachträgen - aus den Jahren 1980 und 1981.

Das Baureglement enthält die zum Zonenplan gehörenden Bauvorschriften. Das Gossauer Reglement stammt aus dem Jahre 1994 und seither verschiedene Anpassungen erfahren.

Als Grundlage für Zonenplan und Baureglement diente damals das kantonale Baugesetz 1972. Dieses hat der Kanton 2017 vollständig durch das Planungs- und Baugesetz ersetzt. Nun müssen die Gemeinden alle kommunalen Planungsinstrumente innert 10 Jahren an dieses neue Gesetz anpassen.

Zonenplan und Baureglement Gossau werden 2022 vollständig überprüft, neu entworfen und 2023 der Mitwirkung unterstellt. Anschliessend wird das Rechtsetzungsverfahren starten mit der Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Für den Erlass ist das Stadtparlament zuständig.

Schutzverordnung

Die Schutzverordnung 1982 beabsichtigt die Erhaltung von schützenswerten Ortsbildern, Bauten, Landschaften und Naturobjekten (insbesondere Bäume und Hecken). Der Stadtrat hat die Schutzverordnung vollständig überarbeitet und im Jahre 2020 der Mitwirkung unterstellt. Diese wurde ausgewertet, und für Änderungen gegenüber 2020 wird im März/ April 2023 ein zweites Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Dann werden die Bestimmungen öffentlich aufgelegt mit der Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Das Stadtparlament wird die Schutzverordnung beschliessen  Information und 2. Mitwirkung Schutzverordnung

Zeitplan Ortsplanungsrevision

 

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