Zonenplan und Baureglement (Rahmennutzungsplan)

Zonenplan und Baureglement sind Bestandteile der Nutzungsplanung. Sie setzen die Richtplanung parzellenscharf um. Die Nutzungsplanung ist für Grundeigentümerschaften verbindlich. Der Zonenplan stammt mit etlichen Nachträgen aus den Jahren 1980 und 1981, das Baureglement wurde letztmals 1994 total revidiert und hat seither verschiedene Anpassungen erfahren. Der Stadtrat überarbeitet bis 2024 diese Grundlagen, gestützt auf die geänderte Gesetzgebung.

Mit dem Zonenplan unterteilt die Gemeinde ihr Gebiet in Zonen unterschiedlicher Nutzungsart, Nutzungsintensität und Immissionstoleranz. Das Baureglement enthält die zum Zonenplan gehörenden Bauvorschriften. Als Grundlage für Zonenplan und Baureglement diente damals das kantonale Baugesetz 1972. Dieses hat der Kanton 2017 vollständig durch das Planungs- und Baugesetz ersetzt. Nun müssen die Gemeinden alle kommunalen Planungsinstrumente innert 10 Jahren an dieses neue Gesetz anpassen.

Die beiden Erlasse werden 2024 der Mitwirkung unterstellt. Die Eingaben prüft der Stadtrat und wird anschliessend das Einspracheverfahren durchführen. Das Stadtparlament wird das Baureglement und den Zonenplan voraussichtlich 2025 beraten und erlassen. Anschliessend besteht die Möglichkeit, Rekurs zu erheben.

Nachgeführter, rechtskräftiger Zonenplan
Zonenplan Gossau 1980
Zonenplan Arnegg 1981

Rechtskräftiges Baureglement

Informationen

Datum
6. Juli 2023

Zugehörige Objekte