Ortsplanungsrevision
Mit der Ortsplanung wird die Entwicklung eines Ortes aktiv gesteuert. Verschiedene Planungsinstrumente sind in Überarbeitung und es stehen Rechtsetzungsverfahren an.
Die Ortsplanung ist ein Zusammenspiel verschiedener Planungsinstrumente. Die Stadtentwicklung koordiniert und moderiert diese Prozesse. In Gossau gehören konkret dazu:
- Stadtentwicklungskonzept
- Raumkonzept
- Kommunale Richtplanung
- Zonenplan
- Baureglement
- Schutzverordnung
Mit jedem Planungsinstrument wird die Planung konkreter und für ein einzelnes Grundstück massgebender.
Stadtentwicklungskonzept (StEK)
Das Stadtentwicklungskonzept definiert die angestrebte Entwicklung von Gossau bis ungefähr im Jahr 2035 mit allgemeingültigen Zielen und Strategien. Es ist bedürfnisorientiert und aus Sicht der Bevölkerung formuliert. Diese war 2016 stark in die Erarbeitung einbezogen. Zur Broschüre Stadtentwicklungskonzept
Raumkonzept
Das Raumkonzept schlägt die Brücke zwischen Stadtentwicklungskonzept und Richtplan. Es setzt die wichtigsten strategischen Aussagen des StEK in einen räumlichen Bezug. Es bezeichnet die Schwerpunkte für Innenentwicklung, Ortsbilder und Freiräume, die erhalten oder aufgewertet werden sollen. Das Raumkonzept ist 2018 in einem partizipativen Verfahren erarbeitet worden. Zur Broschüre Raumkonzept
Kommunale Richtplanung
Die kommunale Richtplanung zeigt, welche raumplanerischen Massnahmen wie, wann und wo umgesetzt werden sollen. Die Richtplanung ist behördenverbindlich und hat einen Zeithorizont von rund 25 Jahren. Der gültige Richtplan stammt aus dem Jahre 2000. Der Stadtrat hat ihn 2023 vollständig nachgeführt und dem Parlament zum Erlass überwiesen. Zu den Publikationen Richtplanung
Schutzverordnung
Die Schutzverordnung 1982 beabsichtigt die Erhaltung von schützenswerten Ortsbildern, Bauten, Landschaften und Naturobjekten (insbesondere Bäume und Hecken). Der Stadtrat revidiert 2023 die Schutzverordnung vollständig und passt sie den geänderten Verhältnissen an. Das Stadtparlament wird die Schutzverordnung beschliessen. Zu den Publikationen Schutzverordnung
Zonenplan und Baureglement (Rahmennutzungsplan)
Zonenplan und Baureglement sind Bestandteile der Nutzungsplanung. Sie setzen die Richtplanung parzellenscharf um. Die Nutzungsplanung ist für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Der Zonenplan stammt aus den Jahren 1980 und 1981, das Baureglement wurde letztmals 1994 total revidiert. Der Stadtrat überarbeitet bis 2024 diese Grundlagen und berücksichtigt dabei die geänderte Gesetzgebung. Für den Erlass ist das Stadtparlament zuständig. Zu den Publikationen Zonenplan und Baureglement
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