Auflage des Rahmennutzungsplans und des Gemeindestrassenplans
Der Zonenplan legt fest, welche Bauten in den einzelnen Zonen zulässig sind. Das Baureglement definiert die Anforderungen an Bauten und Anlagen. Der aktuell gültige Zonenplan der Stadt Gossau stammt aus den Jahren 1980 und 1981, das Baureglement wurde letztmals 1994 totalrevidiert.
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat der Stadtrat den Rahmennutzungsplan und damit den Zonenplan und das Baureglement gesamthaft überarbeitet und an die geänderte Gesetzgebung angepasst. 2024 und 2025 wurden dazu zwei Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Vom 1. bis 30. Juni 2026 folgt nun die öffentliche Auflage. Zonenplan und Baureglement setzen die Richtplanung parzellenscharf um und sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich.
Im gleichen Zeitraum wird auch der Gemeindestrassenplan öffentlich aufgelegt. Er definiert sämtliche öffentlichen Strassen und Wege einer Gemeinde, einschliesslich Fuss-, Wander- und Radwege.
Die Unterlagen werden während der Auflagefrist digital einsehbar sein und zudem im Foyer des Rathauses Gossau aufliegen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Stadtentwicklung | 071 388 42 20 | stadtentwicklung@stadtgossau.ch |