Wer ausschliesslich alkoholische Getränke und keine weiteren Lebensmittel verkauft, benötigt ein "Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern" – eine Bewilligung für den Verkauf von Spirituosen direkt an Konsumentinnen und Konsumenten.

Zuständig für die Erteilung dieses Patents ist die Stadtkanzlei.

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