Kleinhandelspatent
Wer ausschliesslich alkoholische Getränke und keine weiteren Lebensmittel verkauft, benötigt ein "Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern" – eine Bewilligung für den Verkauf von Spirituosen direkt an Konsumentinnen und Konsumenten.
Zuständig für die Erteilung dieses Patents ist die Stadtkanzlei.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 388 43 00 | stadtkanzlei@stadtgossau.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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