Gastgewerbe: Öffnungszeit verlängern

Hier können Sie den Antrag zur Verkürzung der Schliessungszeit (bzw. Verlängerung der Öffnungszeit) elektronisch ausfüllen. Danach ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post der Stadtkanzlei zustellen.

Gesetzesgrundlage
Art. 19 des Gastwirtschaftsgesetz vom 26. November 1995

Hinweise
Die Schliessungszeit kann auf Gesuch des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden. Der Patentinhaber ist für die Einhaltung der Schliessungszeit verantwortlich. 

Kosten
Verkürzungen von 1 bis 3 Tagen: CHF 30.00
Jährliche Verkürzungen von Restaurants benötigen vorerst ein Baugesuch. Bitte nehmen Sie mit dem Hochbauamt Kontakt auf. 

Der Antrag muss spätestens 14  Arbeitstage vor dem Termin bei der Stadtkanzlei eingehen.  Danach erhalten Sie unsere Bestätigung mit dem entsprechenden Einzahlungsschein per Post.

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