Eine Bewilligung braucht es, wenn öffentlicher Grund, öffentliche Einrichtungen und Anlagen  benutzt werden und wenn besondere Immissionen (Lärm, Geruch, Laser usw.) damit verbunden sind. Ebenfalls bewilligungspflichtig sind Veranstaltungen, die einem unbestimmten Personenkreis offen stehen (Konzerte, Partys, Theater usw.) oder wenn Getränke und Esswaren abgegeben werden.

Das Gesuch für Veranstaltungen kann, je nach Anlass, frühestens ein Jahr, ist jedoch spätestens drei Monate vor der Durchführung der Stadtkanzlei einzureichen. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadtkanzlei auf.

Regelung für Anlässe mit Laseranlagen oder einem Schallpegel über 93 dB(A) lesen Sie bitte die angefügten Dokumente.

Bei Veranstaltungen im Wald finden Sie weitere Informationen auf der Webseite des Kantons St. Gallen. Die Veranstaltungen sind der zuständigen politischen Gemeinde zu melden. Bewilligungspflichtige Veranstaltungen werden an das Kantonsforstamt weitergeleitet.

Zugehörige Objekte

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