46 Einsprachen gegen den Rahmennutzungsplan, 16 gegen den Gemeindestrassenplan
Zonenplan und Baureglement setzen die Richtplanung parzellenscharf um und sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Der Gemeindestrassenplan definiert sämtliche öffentlichen Strassen und Wege einer Gemeinde, einschliesslich Fuss-, Wander- und Radwege.
Die Einsprachen betreffen teilweise Anliegen, die bereits in den Mitwirkungsverfahren eingebracht wurden. Die entsprechenden Eingaben wurden im Rahmen der bisherigen Planung geprüft und in die Interessenabwägung einbezogen.
Einsprachen werden geprüft
Die Stadt wird die eingegangenen Einsprachen prüfen und darüber entscheiden. Die Entscheide werden den Einsprechenden eröffnet. Die Rekursfrist gegen die Einspracheentscheide wird ausgesetzt, bis das jeweilige Verfahren abgeschlossen ist. Rekurse gegen die Gesamtentscheide beurteilt das kantonale Bau- und Umweltdepartement. Dessen Entscheide können an das Verwaltungsgericht und als letzte Instanz an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Teil der Ortsplanungsrevision
Die Überarbeitung des Rahmennutzungsplans und des Gemeindestrassenplans ist Teil der Ortsplanungsrevision. Diese wurde aufgrund der Änderungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes notwendig. Der aktuell gültige Zonenplan der Stadt Gossau stammt aus den Jahren 1980 und 1981. Das Baureglement wurde letztmals 1994 totalrevidiert. Der Gemeindestrassenplan wurde 1989 erlassen und seither im Zusammenhang mit Neuüberbauungen wiederholt angepasst.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtentwicklung | 071 388 42 20 | stadtentwicklung@stadtgossau.ch |