Eingesetzten und gesetzlichen Erben wird auf Antrag eine Erbbescheinigung ausgestellt. Darin wird bescheinigt, dass die Antragsteller - unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen - als Erben anerkannt sind.

Die Erbbescheinigung wird benötigt, um gegenüber Amtsstellen oder Dritten (Banken, Gläubiger, Schuldner usw.) die Erbberechtigung nachzuweisen. Die Bescheinigung ermöglicht einem, über die geerbten Vermögenswerte zu verfügen.

Die Erbbescheinigung wird ausgestellt durch das Amtsnotariat:

Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
9001 St. Gallen
Telefon +41 58 229 37 24
E-Mail: info.afhn@sg.ch

Öffnungszeiten:
MO bis FR 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

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