Sie möchten einer Person verbieten, ein Gebäude (Haus, Wohnung oder Laden) zu betreten. Dieses Hausverbot kann mit einer Amtsanzeige gemäss Art. 35bis EG zum ZGB zugestellt werden. Die Amtsanzeige beweist einzig, dass der Gesuchsteller gegenüber dem Empfänger eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.

Die Amtsanzeige kann gegen Barzahlung oder Vorauszahlung der Gebühr von Fr. 60.00 ausgestellt werden.

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