Wer sich ausserhalb der politischen Gemeinde, in der er niedergelassen ist, aufhalten will, hat Anspruch auf einen Heimatausweis. Dieser wird auf zwei Jahre befristet. Bei Personen, die sich in einem Heim aufhalten, kann der Heimatausweis bis auf fünf Jahre befristet werden. Für Personen in Ausbildung wird der Heimatausweis bis zum Ablauf der Ausbildung befristet.
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Verfahren
Der Heimatausweis wird innerhalb zwei Arbeitstagen erstellt und per A-Post verschickt.
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