AHV

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.


Beiträge

Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der Versicherten sowie von Bund und Kantonen finanziert. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu Rentenkürzungen.


Leistungen

Die Alters- und Hinterlassenenrenten (Altersrenten, Kinderrenten, Waisen- und Witwenrenten) und Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus.

In der Schweiz entspricht der Begriff „Referenzalter“ dem Begriff „Rentenalter“.

Das Referenzalter erreichen Frauen gemäss untenstehender Tabelle, Männer mit 65 Jahren. Es ist auch möglich die Altersrente vorzubeziehen oder aufzuschieben.

 

Geburtsjahr Frauen Referenzalter
bis 1960 64 Jahre
1961 64 Jahre + 3 Moante
1962 64 Jahre + 6 Monate
1963 64 Jahre + 9 Monate
ab 1964 65 Jahre


Ergänzungsleistungen

AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden.

 

AHV-Zweigstellen

Die AHV-Zweigstellen sind die Anlaufstellen für die Bevölkerung. Dort erhalten die Einwohner diverse Auskünfte und Formulare.

Zugehörige Objekte