Finanzkompetenzen
In der Stadt Gossau sind die Zuständigkeiten zwischen Stadtrat, Stadtparlament und Bürgerschaft abgestuft geregelt und im Anhang zur Gemeindeordnung festgehalten.
Vorhersehbare neue Ausgaben
Der Stadtrat entscheidet abschliessend über gebundene oder dringliche Ausgaben. Neue vorhersehbare Ausgaben bis 200'000 Franken beziehungsweise übrige Investitionsausgaben bis 300'000 Franken in der Investitions- oder Erfolgsrechnung spricht das Parlament übers Budget. Über Ausgaben zwischen 200'000 beziehungsweise 300'000 Franken bis 1 Million Franken entscheidet das Parlament abschliessend mit besonderem Beschluss. Ausgaben zwischen 1 und 6 Millionen Franken unterliegen dem fakultativen Referendum. Ab 6 Millionen Franken gilt das obligatorische Referendum, es ist also zwingend eine Volksabstimmung durchzuführen.
Vorhersehbare während mindestens zehn Jahren wiederkehrende Ausgaben
Wiederkehrende Ausgaben über mindestens zehn Jahre beschliesst das Stadtparlament bis zu 100'000 Franken pro Jahr über das Budget. Über wiederkehrende Beträge zwischen 100'000 und 150'000 Franken entscheidet das Parlament mittels besonderem Beschluss. Wiederkehrende Ausgaben zwischen 150'000 und 400'000 Franken unterstehen dem fakultativen Referendum, wiederkehrende Ausgaben über 400'000 Franken dem obligatorischen Referendum.
Unvorhersehbare einmalige Ausgaben
Unvorhersehbare einmalige Ausgaben kann der Stadtrat bis 100'000 Franken pro Fall beziehungsweise maximal 500'000 Franken pro Jahr bewilligen. Über 100'000 Franken bis 1 Million Franken entscheidet das Stadtparlament mittels besonderem Beschluss. Einmalige Ausgaben zwischen 1 und 6 Millionen Franken unterstehen dem fakultativen Referendum. Ab 6 Millionen Franken entscheidet die Bürgerschaft obligatorisch an der Urne.
Unvorhersehbare einmalige Ausgaben der Stadtwerke kann der Stadtrat bis 400'000 Franken pro Fall beziehungsweise maximal 1 Million pro Jahr bewilligen. Über 400'000 bis 1 Million entscheidet das Stadtparlament mittels besonderem Beschluss. Für die Referenden gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Stadthaushalt.
Unvorhersehbare während mindestens zehn Jahren wiederkehrende Ausgaben
Bei unvorhersehbaren wiederkehrenden Ausgaben liegt die Kompetenz des Stadtrats bei bis 20'000 Franken pro Fall beziehungsweise maximal 100'000 Franken pro Jahr. Das Parlament entscheidet über 20'000 Franken bis 150'000 Franken mittels besonderem Beschluss. Wiederkehrende Ausgaben zwischen 150'000 Franken und 400'000 Franken unterstehen dem fakultativen Referendum, über 400'000 Franken dem obligatorischen Referendum.
Nachtragskredite
Teuerungsbedingte Nachtragskredite bewilligt der Stadtrat abschliessend. Nicht teuerungsbedingte Nachtragskredite kann der Stadtrat bis 200'000 Franken pro Fall bewilligen. Darüber und bis 2 Millionen Franken entscheidet das Stadtparlament mit besonderem Beschluss. Höhere Beträge unterstehen dem fakultativen Referendum.
Grundstückgeschäfte
Der Stadtrat kann über Grundstückkäufe bis zu einem Preis von 4 Millionen Franken entscheiden. Das Parlament entscheidet über Grundstückkäufe zwischen 4 und 8 Millionen Franken mit besonderem Beschluss. Höhere Beträge unterstehen dem fakultativen Referendum. Bei Verkäufen oder Baurechten liegt die Kompetenz des Stadtrats bei bis 3 Millionen Franken, jene des Parlaments bei bis 6 Millionen Franken. Höhere Beträge unterstehen dem fakultativen Referendum.