Erklärung über die Änderung des Geschlechts

Wenn Sie Ihr Geschlecht ändern wollen, können Sie eine Erklärung beim Zivilstandsamt abgeben.

Falls Sie noch ein Gesuch bei einem Gericht hängig haben, können Sie dieses dort weiterführen. Wenn Sie aber die Erklärung auf einem Zivilstandsamt abgeben möchten, muss das hängige Gesuch beim Gericht zurückgezogen werden.

Anlässlich der Erklärung haben Sie die Möglichkeit einen oder mehrere neue Vornamen in das Register eintragen zu lassen. Sie können aber auch Ihren Vornamen behalten.

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