Pfandverwertung
Die massgeblichen Fristen zum Einreichen des Verwertungsbegehrens finden sich auf der Pfändungsurkunde.
Bei Lohnpfändungen ist kein Verwertungsbegehren erforderlich.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Betreibungsamt | 071 388 43 70 | betreibungsamt@stadtgossau.ch |