Eine Scheidung kann auf gemeinsamen Wunsch der Eheleute, aber auch gegen den Willen eines Ehepartners beantragt werden. Bei Uneinigkeit müssen die Ehepartner mindestens zwei Jahre getrennt leben, bevor eine Scheidung eingeleitet werden kann. Für die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gelten ähnliche Voraussetzungen.

Zuständig für Ehescheidung und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ist das für den Wohnort zuständige Gericht; im Fall von Gossau das Kreisgericht St. Gallen. Link