Für Auslandaufenthalte bis zu einem Jahr ist keine Bewilligung und Abmeldung beim Sektionschef nötig. Die Meldepflichtigen müssen jedoch:
  • dafür sorgen, dass die Verbindung zum Sektionschef sichergestellt ist (Adresse melden oder Drittpersonen beauftragen).
  • rechtzeitig um Verschiebung einer Militärdienstleistung in der Zeit des Auslandaufenthaltes ersuchen.
  • ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht einreichen.

Für Auslandaufenthalte von mehr als einem Jahr und zivilrechtlicher Abmeldung bei der Wohngemeinde wird ein Auslandurlaub benötigt. Das Gesuchsformular muss rechtzeitig (in der Regel zwei Monate vor der Abreise) dem Kreiskommando eingereicht werden.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon