Corona: Entlastung für Gastronomie und Vereine

5. Juli 2021
Die Stadt Gossau verzichtet auf die Gebühren für Gastgewerbepatente und auf Nutzungsgebühren für städtische Anlagen. Dieser Beitrag an das Gastgewerbe und die Vereine verursacht im städtischen Haushalt einen Einnahmenausfall von gut 70'000 Franken.

Der Stadtrat Gossau hat entschieden bei den Gastrobetrieben während der Phase der Corona-bedingten Schliessungen keine Patentgebühr einzuziehen. Eine solche wird bei der erstmaligen Ausstellung eines Patentes und danach alle drei Jahre bei der Verlängerung fällig. Betriebe, die im März 2020 ein Gastgewerbepatent hatten und während der Coronapandemie bis Ende Mai 2021 ihre Innenbereiche geschlossen halten mussten, erhalten eine Rückzahlung. Seit Juni 2021 neu eröffnete Betriebe bezahlen die übliche Gebühr.

Auch den Vereinen, welche städtische Anlagen nutzen, kommt die Stadt entgegen. Wie bereits im vergangenen Jahr verzichtet sie auch 2021 darauf, Benützungsgebühren einzuziehen. Diese finanziellen Entlastungen für Gastgewerbe und Vereine verursachen im städtischen Haushalt einen Einnahmenausfall von rund 70'000 Franken. Der Stadtrat sieht darin eine einfache Möglichkeit, die Gastrobranche und einen Teil der Vereine in dieser schwierigen Zeit unterstützen zu können.