Stadt Gossau hebt Eigentumsbeschränkungen auf

21. Juni 2021
Die Stadt Gossau veröffentlicht in der schweizweit vorgeschriebenen Grundstück-Datenbank die aktuellen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Daher aktualisiert die Stadt ihre Raumplanungsunterlagen. Der Stadtrat muss nun 50 veraltete Baulinien- und Überbauungspläne ersatzlos aufheben. Die Bevölkerung ist zur Mitwirkung eingeladen.

Ende 2021 führt die Schweiz eine Online-Datenbank mit wichtigen Informationen über sämtliche Grundstücke ein: den ÖREB-Kataster (ÖREB: öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen). Eigentumsbeschränkungen sind beispielsweise Baulinien, Waldfeststellungen oder Sondernutzungspläne.

Unterlagen überprüft

Sämtliche Gemeinden der Schweiz müssen die entsprechenden Daten und Pläne bis Ende 2021 aufschalten. Im Hinblick darauf hat die Stadt Gossau alle raumplanerischen Unterlagen überprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass im Verlauf von über hundert Jahren 50 Baulinien- und Überbauungspläne überholt worden sind, formal aber nie aufgehoben wurden. Dieser Schritt soll vor der Aufschaltung des ÖREB-Katasters nachgeholt werden, damit das Verzeichnis ausschliesslich relevante Daten enthält.

Website zeigt konkrete Änderungen

Die vorgesehene Aufhebung der 50 Pläne betrifft mehrere hundert Grundstücke im Siedlungsgebiet von Gossau. Die Planaufhebung ändert nichts für bestehende Gebäude, denn für diese gilt die Bestandesgarantie. Hingegen kann eine Planaufhebung Einfluss auf eine künftige Bebauung eines Grundstücks haben. Die Auswirkungen der Planaufhebung sind für jedes Grundstück unterschiedlich. Für die meisten Grundstücke dürfte sich die Überbaubarkeit verbessern.

Um den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Grundstücke jederzeit Zugang zu den für sie relevanten Informationen zu bieten, hat die Stadt Gossau eine eigene Website aufgeschaltet. Unter www.planaufhebung.stadtgossau.ch finden alle Interessierten die aufzuhebenden Sondernutzungspläne mit ergänzenden Erklärungen.

Mitwirkung per Internet

Diese Planaufhebung leitet die Stadt mit einem Mitwirkungsverfahren ein. Auch dazu wird die genannte Website genutzt. Alle Interessierten können ihre Rückmeldungen zu den Planaufhebungen online erfassen und der Stadt übermitteln. Die öffentliche Mitwirkung dauert bis 20. Juli 2021. Von den Planaufhebungen Betroffene wurden bereits schriftlich über das Mitwirkungsverfahren informiert.

Stadtrat entscheidet nach Mitwirkung

Die Stadt wird alle Stellungnahmen in Mitwirkungsberichten zusammenfassen. Für jeden aufzuhebenden Plan wird ein Bericht erstellt. Dieser dient dem Stadtrat als Grundlage für die definitiven Beschlüsse, welche Pläne tatsächlich aufgehoben werden. Die Berichte werden veröffentlicht, sobald die Beschlüsse zur Einsprache aufgelegt werden.

50 Pläne sind inhaltlich überholt

Baulinien- und Überbauungspläne legen für ein bestimmtes Gebiet Vorschriften fest, die von der Regelbauweise gemäss Baureglement abweichen. Die 50 Pläne, die die Stadt nun ersatzlos aufheben will, sind inhaltlich überholt, wurden jedoch nie formal aufgehoben. Teilweise wurden sie, mindestens in Teilgebieten, durch neue Pläne ersetzt. Damals wurde angenommen, dass dadurch die früheren Pläne automatisch aufgehoben werden. Dies trifft jedoch nach heutiger Rechtsauffassung nicht mehr zu.