Gemeindeordnung; 9. Nachtrag
- Nummer
- 2020-34
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Status
- Erledigt
- Datum
- 8. Dezember 2020
- Beschreibung
In der Gemeindeordnung sollen zusätzliche Personengruppen bezeichnet werden, welche auf Grund ihrer Funktion im städtischen Dienst kein Parlamentsmandat annehmen können. Aktuell ausgeschlossen sind Mitglieder des Stadtrates und des Schulrates, der Stadtschreiber und Mitarbeitende, welche direkt einem Stadtrat unterstellt sind. Dies sind insbesondere Amts- und Schulleitende. Neu sollen auch deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter kein Parlamentsmandat ausüben dürfen. Wenn das Stadtparlament diesen Nachtrag zur Gemeindeordnung gutheisst, wird dafür noch eine Volksabstimmung nötig.
- Behörde
- Stadtparlament
Zugehörige Objekte
Name | ||||
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Bericht und Antrag | Download | 0 | Bericht und Antrag | |
Antrag VBK | Download | 1 | Antrag VBK | |
Gegenantrag SR zu VBK | Download | 2 | Gegenantrag SR zu VBK | |
2. Antrag VBK | Download | 3 | 2. Antrag VBK |
Datum | Sitzung |
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