Polizeireglement regelt das Zusammenleben
Was verändert sich durch das Reglement für die Gossauerinnen und Gossauer? Für die grosse Mehrheit wahrscheinlich nichts. Denn sie haben schon bisher nicht getan, was gemäss Reglement nun verpönt ist. Klar ist nun, dass zwischen 12 und 13 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keine Tätigkeiten oder Veranstaltungen erlaubt sind, welche die Ruhe erheblich beeinträchtigen. Ausnahmen können für Veranstaltungen bewilligt werden. In diesen Ruhezeiten und zusätzlich bis 8 Uhr morgens sind Rasenmähen, maschinelle Gartenarbeiten nicht gestattet. Mit Bauarbeiten darf bereits um 7 Uhr begonnen werden. Beschränkung für Feuerwerk
Ohne Bewilligung darf Feuerwerk nur am 31. Juli/1. August und an Silvester/Neujahr abgebrannt werden. Knallkörper dürfen nur an diesen vier Tagen und während der Fasnacht verwendet werden. Eine Bewilligung benötigt, wer öffentlichen Grund wie Trottoirs oder Plätze für Informations- oder Verkaufszwecke nutzen will. Bewilligungspflichtig sind auch das Anbringen von Plakaten und das Campieren auf öffentlichem Grund. Verhalten in der Öffentlichkeit
Wer auf öffentlichem Grund beim Spucken, Urinieren, Erbrechen oder Wegwerfen von Kaugummi erwischt wird, muss mit einer Busse rechnen. Und minderjährige Personen, welche sich im öffentlichen Raum negativ verhalten, können von den Ordnungskräften aufgegriffen und den Eltern übergeben werden. Mit dem Polizeireglement hat Gossau auch den Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum geregelt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nun tatsächlich solche Kameras installiert werden. Denn darüber entscheidet in jedem einzelnen Fall der Stadtrat.