Mobilfunkantennen halten die Grenzwerte ein
Bei beiden Antennen sind die festgesetzten Anlagegrenzwert an allen Messpunkten eingehalten. Die Messresultate bestätigen, dass die vom Bund vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden können. Das Hochbauamt kann auch künftig Messungen veranlassen, wenn vermutet wird, dass die erforderlichen Werte überschritten sind. Eine Veränderung der Sendeleistung benötigt sogar eine erneute Bewilligung. Zudem behält sich die Stadt Gossau vor, auf die Bewilligungen zurück zu kommen, wenn wissenschaftlich erhärtete Erkenntnisse vorliegen, dass Mensch und Tier durch die Strahlung von Mobilfunkantennen gefährdet werden.