Mobilfunkantennen halten die Grenzwerte ein

14. Januar 2003
Die Abstrahlung der Mobilfunkantennen an der Säntisstrasse 36 und an der Fabrikstrasse 7 liegen unter den Grenzwerten. Die Kontrollmessungen bestätigen die Beurteilung für die Baubewilligung.
Mit den Baubewilligungen für die Mobilfunk-Antenne an der Säntisstrasse 36 (Swisscom) und die Orange-Anlage auf dem Dach der Happy-Betten an der Fabrikstrasse 7 wurde verfügt, dass nach der Inbetriebnahme Kontrollmessungen erfolgen. Ende Oktober liess das Hochbauamt unangemeldet die nichtionisierende Strahlung der beiden Antennen messen. Die Abstrahlung der Swisscom-Antenne wurde an vier verschiedenen Standorten an der Haldenstrasse gemessen. Für die Orange-Antenne wurde an drei Standorten im Gebäude der Happy-Betten und zusätzlich im Rathaus, im Kindergarten Bachstrasse und im Musikschulzentrum gemessen.

Bei beiden Antennen sind die festgesetzten Anlagegrenzwert an allen Messpunkten eingehalten. Die Messresultate bestätigen, dass die vom Bund vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden können. Das Hochbauamt kann auch künftig Messungen veranlassen, wenn vermutet wird, dass die erforderlichen Werte überschritten sind. Eine Veränderung der Sendeleistung benötigt sogar eine erneute Bewilligung. Zudem behält sich die Stadt Gossau vor, auf die Bewilligungen zurück zu kommen, wenn wissenschaftlich erhärtete Erkenntnisse vorliegen, dass Mensch und Tier durch die Strahlung von Mobilfunkantennen gefährdet werden.