Planungsinstrumente für neues Altersheim
Gestaltungsplan gibt Rahmen vor
Für dieses Bauvorhaben sind verschiedene öffentlich-rechtliche Planungsinstrumente erarbeitet und vom Stadtrat erlassen worden. Mit dem Gestaltungsplan „Sana Fürstenland“ werden die Grundzüge des künftigen Baus vorgegeben, beispielsweise Volumen und Gestaltung der Baukörper. Auch die Gestaltung der Aussenräume oder das Wegnetz werden im Gestaltungsplan definiert und können im anschliessenden Baubewilligungsverfahren nicht mehr bestritten werden, sofern das Bauprojekt diese Vorgaben einhält.
Zwischen dem neuen Alterszentrum und dem Gallusschulhaus ist der Gallusweg als neue öffentliche Wegverbindung von der Bahnhofstrasse zur Säntisstrasse geplant. Dafür hat der Stadtrat einen Teilstrassenplan erlassen.
Kleine Grenzbereinigung
Damit das Grundstück besser genutzt werden kann, verschieben Stadt und Sana Fürstenland AG die Grundstückgrenzen bei der Kreuzung Kirch-/Säntisstrasse geringfügig. Die Fläche von 48 Quadratmetern wird neu der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Da es sich um eine kleine Fläche handelt, muss der Teilzonenplan einzig von den direkt betroffenen Grundeigentümern unterzeichnet werden. Eine öffentliche Auflage des Plans ist hingegen nicht nötig.
Die öffentliche Auflage für Teilstrassenplan und Gestaltungsplan beginnt am Dienstag, 25. April 2017 und endet am 24. Mai 2017. Am Montag, 24. April 2017 informieren die Stadt Gossau als Bewilligungsbehörde sowie die Sana Fürstenland AG als Bauherrin über das Bauvorhaben und die öffentlich-rechtlichen Planwerke. Der öffentliche Informationsanlass im Andreaszentrum beginnt um 19:00 Uhr.