19. Juli 2022
Im Norden des Kantons St. Gallen besteht erhebliche Waldbrandgefahr. Im Zusammenhang mit Feuer sind verschiedene Verhaltensregeln zu beachten. Auch sind Wasserentnahmen aus Gewässern verboten.

Aktualisiert: 02.08.2022; 17:00

Im gesamten Kanton St. Gallen gilt ein Feuerverbot im Wald im Abstand von 200 Metern dazu. Verboten sind:

  • Entzünden von Feuer
  • Abbrennen von Feuerwerk
  • Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren
  • Steigenlassen von Himmelslaternen (in Gossau gemäss Polizeireglement generell verboten)

In den übrigen Gebieten gilt angesichts der Situation unverändert:

  • Zigaretten und Raucherwaren dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.
  • Grillfeuer dürfen nur in bestehenden Feuerstellen entfacht werden.
  • Feuer müssen immer beobachtet und Funkenflug muss sofort gelöscht werden.
  • Feuer müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.

Die nächste Lagebeurteilung nimmt der Kanton am Dienstag, 9. August 2022 vor.

 

Sorgsamer Umgang mit Wasser

Auf Grund der Trockenheit ist es ab sofort verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Weihern und Teichen zu entnehmen. 

Generell wird zu einer sparsamen Verwendung von Wasser aufgerufen.

Zugehörige Objekte

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Allgemeinverfuegung Feuerverbot Kanton (PDF, 82.43 kB) Download 0 Allgemeinverfuegung Feuerverbot Kanton