Neue Schutzverordnung für Glatt-Wissenbach

16. November 2009
Die Naturlandschaft Glatt-Wissenbach erstreckt sich über das Gebiet von acht Gemeinden. Die neue Schutzverordnung sorgt für die Nutzung des Gebietes im Einklang mit der Natur.
Glatt und Wissenbach entspringen auf Gebiet der Ausserrhoder Gemeinde Schwellbrunn. Bei Gossau werden sie eins und fliessen als Glatt bei Oberbüren in die Thur. Das Einzugsgebiet von Glatt und Wissenbach umfasst die Gemeinden Schwell­brunn, Degersheim, Herisau, Gossau, Flawil, Oberbüren, Oberuzwil und Uzwil. In diesem Naherholungsgebiet finden sich unter anderem national bedeutende Auenlandschaften und Amphibienlaichgebiete und Siedlungsplätze des Bibers. 1998 wurde damit begonnen, die Schutzverordnung aus den 70er-Jahren zu überarbeiten. Dies nahm rund acht Jahre in Anspruch, weil ein tragfähiger Konsens gesucht wurde zwischen den Anliegen der Natur und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. In Gossau genehmigte das Stadtparlament im November 2007 die Schutzverordnung. In anderen Gemeinden verzögerten jedoch Rechtsmittelverfahren den Prozess noch länger. Ende September 2009 hat nun der Kanton die Schutzverordnung genehmigt.
Im gesamten Schutzgebiet gelten nun einheitliche Regelungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Die betroffenen Landwirte werden künftig für die eingeschränkten Bewirtschaftungsmöglichkeiten ihrer Flächen im Ufergebiet abgegolten. Auf Gossauer Gebiet wird das Hochbauamt die Einhaltung der Bestimmungen überwachen. Für die Koordination über Gemeindegrenzen hinweg besteht eine Schutzkommission. Diese wird von der Gemeinde Flawil präsidiert. Auf deren Gebiet liegt eine wesentliche Fläche des geschützten Gebietes.
Landschaftsaufnahme
Stauweiher in der Wissenbach-Schlucht. (Foto: Simon Waltther)