Öffentliche Auflage; Grundwasserschutzzone Geretschwiler Moos
Der Stadtrat hat erlassen:
Grundwasserschutzzone Grundwasserfassung Geretschwiler Moos
- Schutzzonenreglement
- Umgrenzungsplan
- hydrogeologischer Schutzzonenbericht
Der Umgrenzungsplan und die zugehörigen Vorschriften regeln die Grundwasserschutzzone um die Grundwasserfassung Geretschwiler Moos.
Der Umgrenzungsplan und die zugehörigen Vorschriften liegen während 30 Tagen, d.h. vom 17. März bis 15. April 2025 in der Schalterhalle des Rathauses Gossau öffentlich auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat bei Einreichung eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Einsprachen gegen den Umgrenzungsplan mit den zugehörigen Vorschriften sind an den Stadtrat, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau, zu richten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Schutzzonenreglement (PDF, 350.01 kB) | Download | 0 | Schutzzonenreglement |
Schutzzonenplan (PDF, 3 MB) | Download | 1 | Schutzzonenplan |
Hydrogeologischer Schutzzonenbericht (PDF, 4.77 MB) | Download | 2 | Hydrogeologischer Schutzzonenbericht |
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbauamt | 071 388 43 90 | tiefbauamt@stadtgossau.ch |