Kantonale Mitwirkung zu Deponie Radmoos

28. Oktober 2024
Das kantonale Baudepartement informiert, dass für die Deponie Radmoos ein kantonaler Sondernutzungsplan erforderlich ist. Deshalb ist der Kanton für das Mitwirkungs- und Rechtsmittelverfahren zuständig. Vom 9. November bis 20. Dezember wird die Mitwirkung wiederholt.

Im Gebiet Radmoos ist  eine Deponie für nicht verwertbare mineralische Bauabfälle sowie unverschmutztes Aushubmaterial geplant. Die Stadt Gossau hat für dieses Projekt in den Jahren 2021 und 2022 das Mitwirkungs- und das Auflageverfahren durchgeführt.

In einem Rekursverfahren zu einer anderen Deponie hat sich gezeigt, dass für Deponien von überregionaler Bedeutung der Kanton zuständig ist. Dieser erlässt dafür einen kantonalen Sondernutzungsplan. Somit ist der Kanton auch für die Mitwirkung und die anschliessende öffentliche Auflage zuständig.

Vom 9. November bis 20. Dezember 2024 können Interessierte ihre Anregungen und Rückmeldungen auf der kantonalen Mitwirkungsplattform einbringen. Die Projektunterlagen können auf Voranmeldung auch bei der Stadtentwicklung Gossau (Tel. 071 388 42 20) eingesehen werden.

Am 8. November von 19 bis 21 Uhr findet eine Informationsveranstaltung statt. Im Mehrzweckraum des Büel-Schulhauses in Gossau beantworten Fachpersonen des Kantons und der Deponiebetreiberin Brunner Umweltservice AG Fragen rund um das Projekt.

 

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Medienmitteilung Baudepartement (PDF, 21.39 kB) Download 0 Medienmitteilung Baudepartement