Verkehrsanordnung Neuchlenstrasse, Verlängerung Tempo 30-Zone

14. Oktober 2024

Das kantonale Polizeikommando St. Gallen verfügt auf Antrag folgende Verkehrsanordnung:

Neuchlenstrasse, bis nach der Unterführung Nationalstrasse A1, integriert: Neuchlenweg (Sackgasse für Motorfahrzeuge)
Teiländerung der Verfügung vom 7. Mai 1997 durch das Polizeikommando St. Gallen (Ausdehnung der Tempo 30-Zone): Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h und Signalisation als «Tempo 30-Zone» verbunden mit baulichen Massnahmen

Gegen diese Verfügung kann bis 28. Oktober 2024 Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erheben, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.

Tiefbauamt

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