Bäume und Büsche am Strassenrand

26. August 2024

Bäume und Büsche am Strassenrand

Bäume und Büsche verschönern das Stadtbild. An Strassen und Wegen können sie aber die Verkehrssicherheit gefährden. Deshalb ist es wichtig, sie regelmässig zu schneiden und bereits beim Anpflanzen auf die Abstände zu achten.

 

Bäume, Hecken und Sträucher tragen wesentlich zur Qualität des öffentlichen Raums und auch zur Biodiversität bei. Die Stadt Gossau dankt allen Grundeigentümern für ihren wertvollen Beitrag zu einem schönen Ortsbild. An öffentlichen Strassen und Wegen können Bäume und Sträucher allerdings die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wenn sie ungehindert wachsen.

 

4,5 Meter freier Verkehrsraum

Das Tiefbauamt Gossau und das kantonale Strassenkreisinspektorat erinnern daran, dass Äste von Bäumen und Sträuchern nicht in den Verkehrsraum ragen dürfen. Über Strassen müssen mindestens 4,5 Meter frei sein, über Fusswegen und Trottoirs 2,5 Meter. Und zwar auch dann, wenn Schnee auf den Ästen liegt. Ebenso dürfen Signalisationen, Strassenschilder, Hydranten und Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Stadt bedankt sich bei den Grundeigentümern, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen und Bäume sowie Sträucher bis Mitte Oktober und danach regelmässig zurückschneiden.

 

2,5 Meter Strassenabstand

Der Pflegeaufwand kann reduziert werden, wenn bereits beim Pflanzen von neuen Bäumen und Sträuchern auf genügend Abstand geachtet wird. Zu Kantonsstrassen sowie zu Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse sind das mindestens 2,5 Meter. Hecken, Zierbäume und Sträucher (bis 180 Zentimeter Höhe) müssen mindestens 60 Zentimeter vom Strassenrand entfernt stehen. Und überall dort, wo die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt werden könnte, soll ganz auf Bäume und Sträucher verzichtet werden. Das ist beispielsweise an den Innenseiten von Kurven sowie bei Ein- und Ausfahrten der Fall.

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