An- bzw. Abmeldung von Schweizerbürgern ins Ausland sind kantonal geregelt. Wer sich für über drei Monate ins Ausland begeben will, sollte sich bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde über die einschlägigen Bestimmungen erkundigen.

Militärdienstpflichtige erkundigen sich zudem beim Kreiskommando über die entsprechenden Bestimmungen.

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