Die Gemeinden erheben Steuern gemäss kantonalem Steuergesetz, legen aber die Steueransätze selber fest.
Den Gemeindesteuern unterliegen in der Regel die selben Objekte wie den Kantonssteuern (Staatssteuer), also Einkommen und Vermögen, Gewinn und Kapital, Grundstückgewinne, Erbschaften und Schenkungen usw.

Zugehörige Objekte

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