Luftbild Gebiet Gossau Ost

Areal St.Gallen West – Gossau Ost (ASGO)

Das Areal St.Gallen West – Gossau Ost besitzt ein grosses Potential für die Region und die Wirtschaft. Ziel der ASGO ist es, die zahlreichen Querschnittsthemen wie Arealentwicklung, Standortmarketing, Mobilität, Energieversorgung etc. gemeinsam mit den Grundeigentümern und den ansässigen Unternehmen stadtgrenzenübergreifend zu bearbeiten. Diese kooperative Planung wird von der Stadtentwicklung und der Verkehrsplanung Gossau aktiv begleitet. Weitere Informationen: ASGOExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gebiets- und Arealentwicklungen

Für die Entwicklung von Gebieten und Arealen von grossem öffentlichem Interesse werden Arealentwicklungen in enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und privaten Grundeigentümerschaften bear…

Für die Entwicklung von Gebieten und Arealen von grossem öffentlichem Interesse werden Arealentwicklungen in enger Zusammenarbeit zwischen Stadt und privaten Grundeigentümerschaften bearbeitet. Die Rolle der Stadt ist es, die übergeordneten Zielsetzungen, insbesondere gemäss dem kommunalem Richtplan, in den Entwicklungsprozess einzubringen.

Die Entwicklungen erfolgen über Testplanungen, Studienaufträge, Wettbewerbe oder begleitete Verfahren, um funktionale und qualitativ hochwertige Planungsergebnisse zu erreichen und grösstmögliche Planungssicherheit zu erreichen. Deren Resultate werden bei Bedarf in einem Leitbild oder Masterplan für alle Beteiligten verbindlich festgehalten.

Die Ergebnisse dieser Entwicklungsplanungen können von der Regelbauweise gemäss Rahmennutzungsplan abweichen. Eine massgeschneiderte planungsrechtliche Sicherung der Ergebnisse erfolgt in der Regel über Sondernutzungspläne. Ergänzend werden bei Bedarf städtebauliche Verträge zwischen der Grundeigentümerschaft und der Stadt abgeschlossen.

Eine Arealentwicklung kann von Grundeigentümerschaften oder von der Stadt angestossen werden. Zuständig für die Verfahren ist die Stadtentwicklung, die auch die Koordination mit weiteren städtischen Ämtern wahrnimmt.

Verkehrsplanung und Mobilität

Die Stadtentwicklung befasst sich mit der Abstimmung von Siedlung und Verkehr und verfolgt eine sichere, nachhaltige und effiziente Mobilität. Dabei werden die verschiedenen Verkehrsmitt…

Die Stadtentwicklung befasst sich mit der Abstimmung von Siedlung und Verkehr und verfolgt eine sichere, nachhaltige und effiziente Mobilität. Dabei werden die verschiedenen Verkehrsmittel und ihre Anforderungen berücksichtigt.

Das im Mai 2026 vom Stadtparlament verabschiedete Gesamtverkehrskonzept bildet die strategische Grundlage und den Orientierungsrahmen für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Konzeptionelle Verkehrsplanung übergeordnete Mobilitätsthemen
  • Initialisierung und Koordination von Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr, den öffentlichen Verkehr und Strassenbaumassnahmen
  • Verkehrliche Begleitung von Arealentwicklungen und weiteren Planungen

Die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen werden koordiniert und mit den zuständigen internen und kantonalen Fachstellen abgestimmt. Für die konkrete Projektierung und Umsetzung von Strassenbauprojekten ist das Tiefbauamt zuständig.

Zugehörige Objekte