Wann muss ein Energienachweis erbracht werden?

Wie muss ich ein Baugesuch für einen Heizungsersatz eingeben?

Wo finde ich Informationen zur Energieförderung?

 

Energienachweis

Der Nachweis muss erbracht werden, wenn ein beheiztes Gebäude oder eine haustechnische Anlage erstellt oder geändert wird. Also wenn beispielsweise Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster oder haustechnische Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung, Klimaanlagen, Lüftungen oder Kühlräume betroffen sind.

Die Energienachweisformulare finden Sie hier:
Formulare Energienachweis | endk.ch
Zusatzformulare | sg.ch

 

Heizungsersatz

Informationen zum Heizungsersatz und was Sie für das Baugesuch einreichen müssen finden Sie in unseren Merkblättern:

Merkblatt; Wärmetechnische Anlagen - Bewilligungspflicht
Merkblatt; Wärmetechnische Anlagen (Gas)
Ratgeber Heizungsersatz der Energieagentur St. Gallen

 

Energieförderung

Aus dem städtischen Energiefonds werden verschiedene energetische Massnahmen finanziell gefördert Energiefonds - Stadtwerke Gossau

Ein Beitragsgesuch kann direkt über das Förderportal Energieförderportal St. Gallen eingereicht werden.

Die Energieberatung der Stadtwerke Gossau beantwortet Fragen zum Energieverbrauch, zu Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen. Die erstellten Analysen und speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete Konzepte. Ebenfalls bearbeitet die Energieberatung Beitragsgesuche für den Gossauer Energiefonds.

Zur Energieberatung der Stadtwerke: Energieberatung - Stadtwerke Gossau

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