Bei Baugesuchen, welche im ordentlichen Verfahren behandelt werden, ist eine öffentliche Bekanntmachung auf der kantonalen Publikationsplattform erforderlich. Grundeigentümer im Umkreis von 30 m des Bauvorhabens erhalten zudem eine persönliche Anzeige, wenn das Baugesuch zur Einsprache aufliegt. Unter dem nachfolgenden Link kann eingesehen werden, bei welchen Gesuchen im ordentlichen Verfahren aktuell die Auflage läuft.

Auf der Publikationsplattform kann ein Newsletter (Suche abonnieren) für die Bauanzeigen abonniert werden.

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