Ein Schuldner hat Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhoben. Der Gläubiger kann das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist.

Dafür ist ein zivilrechtliches Verfahren nötig. Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung kann der Gläubiger beim Kreisgericht St. Gallen (sofern der Schuldner in Gossau wohnt) die Rechtsöffnung beantragen.

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Abhängig von Forderungshöhe