Wer sich ausserhalb der politischen Gemeinde, in der er niedergelassen ist, aufhalten will, hat Anspruch auf einen Heimatausweis. Dieser wird auf zwei Jahre befristet. Bei Personen, die sich in einem Heim aufhalten, kann der Heimatausweis bis auf fünf Jahre befristet werden. Für Personen in Ausbildung wird der Heimatausweis bis zum Ablauf der Ausbildung befristet.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 15.00
Ausstellungsgebühren Fr. 15.00

Bemerkung

Füllen Sie die Datenfelder aus und übermitteln Sie Ihre Angaben. Vermerken Sie bei Kommentar den Zweck Ihres Wochenaufenthaltes.

Verfahren

Der Heimatausweis wird innerhalb zwei Arbeitstagen erstellt und per A-Post verschickt.

Online-Formular

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