Gesteigerter Gemeingebrauch/Sondernutzung

Gemeingebrauch ist das Recht einer Vielzahl von Menschen, öffentlichen Grund (Plätze, Strassen usw.) zu benutzen.
Gesteigerter Gemeingebrauch liegt dann vor, wenn diese Benützung übermässig ist, beispielsweise dauerndes Abstellen von Motorfahrzeugen auf Strassen, Standaktionen oder Bauinstallationen auf öffentlichem Grund. Der gesteigerte Gemeingebrauch benötigt eine Bewilligung.

Aktionen

Zugehörige Objekte