Der Vermittler ist die Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten über privatrechtliche Verhältnisse (insbesondere Forderungsklagen und nachbarrechtliche Streitigkeiten). Kerntätigkeit ist die Schlichtungsfunktion. Über vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 kann der Vermittler entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt. Bei einem Streitwert bis CHF 5'000 kann der Vermittler den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Für folgende Verfahren ist nicht der Vermittler zuständig, sondern:
• Ehescheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft -> KreisgerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
• Klagen über den Personenstand (beispielsweise Vaterschaftsklage) -> KreisgerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
• summarisches Verfahren nach Art. 248 ff. ZPO (beispielsweise Rechtsöffnungsverfahren) -> KreisgerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
• arbeitsrechtliche Streitigkeiten -> Schlichtungsstelle für ArbeitsverhältnisseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
• Streitigkeiten aus Miete und Pacht -> Schlichtungsstelle für Miet- und PachtverhältnisseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schlichtungsverfahren werden in der Regel am Wohnort der beklagten Partei durchgeführt. Zum Vermittlerkreis Gossau gehören die Politischen Gemeinden Gossau, Andwil und Waldkirch.

Im Schlichtungsgesuch sind die Parteien, das Rechtsbegehren und der Streitgegenstand zu bezeichnen. Ebenso sind die entsprechenden Unterlagen mitzuschicken.

Nach Eingang des Begehrens lädt der Vermittler zur Schlichtungsverhandlung ein.

 
Adresse Merkurstrasse 12, 9200 Gossau
Telefon 071 388 41 40
 
Personen    
Benz Urs Vermittler urs.benz@sg.ch
Frei Jörg Stellvertreter joerg.frei@sg.ch

Zugehörige Objekte

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Schlichtungsgesuch an das Vermittlungsamt (PDF, 74 kB) Download 0 Schlichtungsgesuch an das Vermittlungsamt