Hausverbot
Das Betreibungsamt ist zuständig für das Ausstellen eines amtlichen Hausverbotes (Wohnungs- und Ladenverbote etc.) gemäss den Bestimmungen von Art. 35bis EGzZGB. Die Gesuche können schriftlich oder persönlich beim Betreibungsamt eingereicht werden.
Preis
Zugehörige Objekte
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Betreibungsamt | 071 388 43 70 | betreibungsamt@stadtgossau.ch |