Das Betreibungsamt ist zuständig für das Ausstellen eines amtlichen Hausverbotes (Wohnungs- und Ladenverbote etc.) gemäss den Bestimmungen von Art. 35bis EGzZGBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die Gesuche können schriftlich oder persönlich beim Betreibungsamt eingereicht werden.

Preis

60.00

Zugehörige Objekte