Ehe- und Erbverträge
Mit einem Ehevertrag bestimmen die Eheleute ihren Güterstand oder regeln die finanziellen Auswirkungen einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners. Der Vertrag kann vor oder nach Abschluss der Ehe abgeschlossen werden.
Mit dem Erbvertrag treffen Eheleute verbindliche Regelung für den verbleibenden Teil des Nachlasses, nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung..
Zuständig für Beratung und die zwingende öffentliche Beurkundung des Ehevertrags ist das Amt für Handelsregister und Notariate in St. Gallen. Link